Rechtsprechung / Landgericht Augsburg
Landgericht Augsburg Beschluss vom 13.02.2024 – 093 O 832/23
Tenor
Die Verhandlung wird in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt.
Auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2024 im Verfahren Az. I ZR 53/23 wird Bezug genommen.
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