Rechtsprechung / Landgericht Augsburg

Landgericht Augsburg Beschluss vom 13.02.2024 – 093 O 832/23

Tenor

Die Verhandlung wird in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt.

Auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2024 im Verfahren Az. I ZR 53/23 wird Bezug genommen.