Rechtsprechung / Landgericht Bamberg

Landgericht Bamberg Berichtigungsbeschluss vom 04.04.2024 – 45 O 727/23 Ver

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Bamberg – 4. Zivilkammer – vom 07.03.2024 wird im Tatbestand auf S. 5 des Urteils wie folgt berichtigt:

Der Kläger beantragt:

1. (…)

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 2.592,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.