Rechtsprechung / Landgericht Berlin

Landgericht Berlin Beschluss vom 23.03.2018 – 31 O 21/18

ECLI:DE:LGBE:2018:0323.31O21.18.00

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der

Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten, den Kommentar des Antragstellers

“Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.”

wie dieser ihn unter dem von der “Baseler Zeitung” bei ... geposteten Artikel “ ...spricht von muslimischer ‚Invasion‘ gemacht hat, zu löschen und/oder den Antragssteller wegen dieses Kommentars auf “ ....com” zu sperren.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Verfahrenswert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.