Rechtsprechung / Landgericht Bochum

Landgericht Bochum Beschluss vom 11.07.2007 – 8 O 242/07

ECLI:DE:LGBO:2007:0711.8O242.07.00

Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

das Computerspiel "Test Drive Unlimited" im Intenet, insbesondere in sogenannten Peer-to-Peer Tauschbörsen, oder auf sonstige Art und Weise zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.

1

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

2

Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.