Rechtsprechung / Landgericht Bochum
Landgericht Bochum Beschluss vom 11.07.2007 – 8 O 242/07
ECLI:DE:LGBO:2007:0711.8O242.07.00
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
das Computerspiel "Test Drive Unlimited" im Intenet, insbesondere in sogenannten Peer-to-Peer Tauschbörsen, oder auf sonstige Art und Weise zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.
1
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
2
Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.