Rechtsprechung / Landgericht Bochum

Landgericht Bochum Anerkenntnisurteil vom 20.08.2012 – 17 O 70/12

ECLI:DE:LGBO:2012:0820.17O70.12.00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 859,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.04.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 859,80 EUR festgesetzt

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.