Rechtsprechung / Landgericht Bochum
Landgericht Bochum Anerkenntnisurteil vom 25.07.2013 – 2 O 122/13
ECLI:DE:LGBO:2013:0725.2O122.13.00
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.725,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.