Rechtsprechung / Landgericht Bochum

Landgericht Bochum Beschluss vom 29.08.2017 – I-17 O 27/17

ECLI:DE:LGBO:2017:0829.I17O27.17.00

Tenor

werden die Kosten des Rechtsstreits dem Verfügungsbeklagten auferlegt (§ 91a ZPO).

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 10.08.2017:              15.000,00 EUR

danach:              Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten

1

Einer Begründung bedarf es nicht, weil die Entscheidung der Kostenübernahmeerklärung folgt.

2

Bochum, 29.08.201717. Zivilkammer - KfH -