Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf Urteil vom 26.07.1994 – 4 O 424/93
ECLI:DE:LGD:1994:0726.4O424.93.00
Tenor
I.
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als
Gesamtschuldner zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,
für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,— DM,
für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,— DM.
Den Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Gro߬bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.