Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf Beschluss vom 14.12.1999 – 10 O 495/99 Q

ECLI:DE:LGD:1999:1214.10O495.99Q.00

Tenor

Der Antrag der Antragsteller vom 2. Dezem¬ber 1999 auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Antragsteller je zu 1/3.

Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 DM festgesetzt.

Gründe

2

I. ' Die Antragsteller sind Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1. Sie sehen sich durch die Aktivitäten ihres Vorstandes aus Anlaß und im Zusammenhang mit der bisherigen Zurückweisung des Übernahmeangebotes des britischamerikanischen Mobilfunkunternehmens

3

wie sie aus den Medien bekannt sind, in ihren Rechten als Anteilsinhaber verletzt und verlangen im Wege der einstweiligen Verfügung Unterlassung derselben sowie Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.

4

Die Antragsgegnerin zu 1. ist expandierend auf dem euro päischen Tefekommunikationsmarkt tätig. Sie hat vor weni gen Wochen den Erwerb eines Wettbewerbers von Vodafone, des britischen Mobilfunkanbieters abgeschlos-

5

sen .