Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf Urteil vom 10.10.2001 – 11 O 527/00
ECLI:DE:LGD:2001:1010.11O527.00.00
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 5. September 2001
durch die Richterin am Landgericht Z als Einzelrichterin
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Tatbestand
Seit dem 1.01.2000 unterhält der Kläger für sein Fahrzeug Audi A 3, eine Teilkaskoversicherung beim Beklagten (Bl. 5 ). Der Kläger beansprucht mit der Klage die Regulierung eines Unfallschadens in Höhe von 16.857,46 DM.
Der Kläger trägt dazu vor:
Der Schaden an seinem Pkw sei in der Nacht des 16. auf den 17.01.2000 durch einen Unfall entstanden, den S verursacht habe, als er das Auto unberechtigt und gegen seinen Willen benutzt habe. S habe ihm die Fahrzeugschlüssel entwendet, dann das Fahrzeug in seinen Besitz genommen und schließlich einen Unfall verursacht. Am Abend des