Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf Urteil vom 04.04.2002 – 4a O 463/01

ECLI:DE:LGD:2002:0404.4A.O463.01.00

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 8.500,00 abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Tatbestand

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Die Antragstellerin ist eingetragene Inhaberin des am 08. September 1998

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angemeldeten deutschen Patentes X (Anlage AS 1; nachfolgend:

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Verfügungspatent), dessen Erteilung am 31. August 2000 veröffentlicht

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wurde.

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Das genannte Schutzrecht steht in Kraft. Es betrifft ein Kraftmessgerät zur

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Messung der Kraftfähigkeit einzelner Muskelgruppen eines Menschen.