Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf Urteil vom 04.04.2002 – 4a O 463/01
ECLI:DE:LGD:2002:0404.4A.O463.01.00
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollsteckbar.
Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 8.500,00 abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Tatbestand
Die Antragstellerin ist eingetragene Inhaberin des am 08. September 1998
angemeldeten deutschen Patentes X (Anlage AS 1; nachfolgend:
Verfügungspatent), dessen Erteilung am 31. August 2000 veröffentlicht
wurde.
Das genannte Schutzrecht steht in Kraft. Es betrifft ein Kraftmessgerät zur
Messung der Kraftfähigkeit einzelner Muskelgruppen eines Menschen.