Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf Urteil vom 30.04.2003 – 2b O 182/02
ECLI:DE:LGD:2003:0430.2B.O182.02.00
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)