Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf Beschluss vom 04.03.2011 – 13 O 49/11 B.
ECLI:DE:LGD:2011:0304.13O49.11B.00
Tenor
Die Cost Order des High Court of Justice, Bankruptcy, in London - No 10553 - 2005 - vom 29.7.2009 ist mit folgendem Inhalt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Vollstreckungsklausel zu versehen:
Der Antragsgegner hat als Abschlagszahlung 20.000 brit. Pfund nebst 8 % Zinsen seit dem 12.8.2008 zu zahlen.
Der weitergehende Zinsantrag wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitwert: bis 25.000 €
Gründe
3
Die Entscheidung beruht auf Art 38 ff EGVVO.
4
Soweit der Antrag wegen eines Teils der Zinsen zurückgewiesen wurde, beruht dies auf der Anordnung des High Courts, dass der zugesprochene Betrag erst binnen 14 Tagen zu zahlen sei.
5
Tannert