Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf Urteil vom 30.05.2012 – 12 O 475/11
ECLI:DE:LGD:2012:0530.12O475.11.00
Tenor
I.
1.
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Rechtsdienstleistungen für Dritte anzubieten und/oder zu erbringen, solange er nicht als Rechtsanwalt zugelassen oder in das Register der zugelassenen Rechtsdienstleister eingetragen ist.
2.
Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot in Ziff. 1 ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Dieses Urteil enthält keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe!