Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil vom 29.04.2013 – 3 O 249/12
ECLI:DE:LGD:2013:0429.3O249.12.00
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.882,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2012 sowie weitere 848,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 8.882,00 Euro
1
Es liegen keine Urteilsgründe vor.