Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil vom 23.10.2015 – 22 S 97/15

ECLI:DE:LGD:2015:1023.22S97.15.00

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (235 C 12954/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist ebenso wie das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

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Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

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Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.200,00 EUR festgesetzt.