Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf Verzichtsurteil vom 04.07.2017 – 4b O 31/16

ECLI:DE:LGD:2017:0704.4B.O31.16.00

Tenor

1.              Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft  und Rechnungslegung, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz aus dem Patent EP A wegen des Vertriebs des Impfstoffs „B“ abgewiesen.

2.              Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.              Der Streitwert wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.

1

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gem. § 313b ZPO abgesehen.

2

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.

3

Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 1 ZPO.