Rechtsprechung / Landgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf Verzichtsurteil vom 04.07.2017 – 4b O 31/16
ECLI:DE:LGD:2017:0704.4B.O31.16.00
Tenor
1. Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz aus dem Patent EP A wegen des Vertriebs des Impfstoffs „B“ abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.
1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gem. § 313b ZPO abgesehen.
2
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.
3
Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 1 ZPO.