Rechtsprechung / Landgericht Detmold

Landgericht Detmold Beschluss vom 11.07.2024 – 01 O 109/24

ECLI:DE:LGDT:2024:0711.01O109.24.00

Tenor

In pp. werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.

Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

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In pp.

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werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.

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Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

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Die Kosten sind der Beklagten aufzuerlegen, weil ein "anderer Grund" zur Kostenverteilung im Sinne dieser Norm vorliegt.

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Detmold, 11.07.2024

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1. Zivilkammer