Rechtsprechung / Landgericht Detmold

Landgericht Detmold Beschluss vom 11.07.2024 – 1 O 109/24

1. Zivilkammer - Einzelrichter/-in · ECLI:DE:LGDT:2024:0711.1O109.24.00

In pp.

werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.

Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

Die Kosten sind der Beklagten aufzuerlegen, weil ein "anderer Grund" zur Kostenverteilung im Sinne dieser Norm vorliegt.

Detmold, 11.07.2024

1. Zivilkammer