Rechtsprechung / Landgericht Detmold
Landgericht Detmold Beschluss vom 11.07.2024 – 1 O 109/24
1. Zivilkammer - Einzelrichter/-in · ECLI:DE:LGDT:2024:0711.1O109.24.00
In pp.
werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.
Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.
Die Kosten sind der Beklagten aufzuerlegen, weil ein "anderer Grund" zur Kostenverteilung im Sinne dieser Norm vorliegt.
Detmold, 11.07.2024
1. Zivilkammer