Rechtsprechung / Landgericht Dortmund

Landgericht Dortmund Beschluss vom 18.11.2013 – 2 S 20/13

ECLI:DE:LGDO:2013:1118.2S20.13.00

Tenor

wird der Tenor des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 26.09.2013 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit -bedingt durch einen Übertragungsfehler- dahingehend berichtigt, dass im Feststellungsausspruch die Jahreszahl 2013 durch 2010 ersetzt wird.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.