Rechtsprechung / Landgericht Dortmund

Landgericht Dortmund Beschluss vom 29.01.2018 – 9 T 370/17

ECLI:DE:LGDO:2018:0129.9T370.17.00

Tenor

Das Rubrum des Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 15.01.2018 wird dahin berichtigt, dass der Betroffene am 00.00.1987 geboren ist.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.