Rechtsprechung / Landgericht Dortmund
Landgericht Dortmund Beschluss vom 29.01.2018 – 9 T 370/17
ECLI:DE:LGDO:2018:0129.9T370.17.00
Tenor
Das Rubrum des Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 15.01.2018 wird dahin berichtigt, dass der Betroffene am 00.00.1987 geboren ist.
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.