Rechtsprechung / Landgericht Duisburg

Landgericht Duisburg Urteil vom 18.11.2004 – 4 O 253/03

ECLI:DE:LGDU:2004:1118.4O253.03.00

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1. zu 82 % und der Klägerin zu 2. zu 18 & auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

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(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)