Rechtsprechung / Landgericht Erfurt

Landgericht Erfurt Beschluss vom 24.01.2025 – 8 O 1045/18

ECLI:DE:LGERFUR:2025:0124.8O1045.18.00

Tenor

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Gründe

1

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 ZPO. Die Parteien haben den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Die Beklagte hat sich zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.