Rechtsprechung / Landgericht Essen

Landgericht Essen Urteil vom 23.03.1999 – 15 S 448/98

ECLI:DE:LGE:1999:0323.15S448.98.00

Tenor

hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 23. Marz 1999

durch den Vizepräsidenten des Landgerichts T,

die Richterin am Landgericht W

und den Richter am Landgericht T

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Oktober 1998 ver¬kündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (3 a C 311/98) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

1

(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)

2

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe

4

Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht die Klage auf Räumung der Wohnung im Hause ……............ in …………. abgewiesen und die Fortdauer des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit angeordnet.