Rechtsprechung / Landgericht Essen

Landgericht Essen Beschluss vom 29.05.2018 – 2 O 170/18

ECLI:DE:LGE:2018:0529.2O170.18.00

Tenor

Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen, den Antragsteller für das Einstellen des nachfolgend wiedergegebenen Beitrages

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

1

Rechtsbehelfsbelehrung:

2

Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.

3

Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.