Rechtsprechung / Landgericht Essen
Landgericht Essen Beschluss vom 12.04.2024 – I StVK 1237/22 BEW
ECLI:DE:LGE:2024:0412.I.STVK1237.22BEW.00
Tenor
wird die Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 06.11.2013 nach Ablauf der Bewährungszeit gemäß § 56g StGB erlassen.
Widerrufsgründe sind nicht bekannt geworden.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.