Rechtsprechung / Landgericht Frankfurt am Main

Landgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 10.08.2018 – 2-29 T 181/18, 16 XVII 21/18 B

ECLI:DE:LGFFM:2018:0810.2.29T181.18.00

Verfahrensgang

vorgehend AG Königstein, 16 XVII 21/18 B, Beschluss

Tenor

Die Beschwerde vom 27.04.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königstein vom 10.04.2018 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

Gründe

Auf die zutreffenden Gründe des Nichtabhilfebeschlusses vom 25.05.2018 i. V. m. den Schreiben des Amtsgerichts Königstein vom 02.05.2018 (Bl. 33 d. A.) und 30.01.2018

(Bl. 2/3 d. A.) wird Bezug genommen. Die Beschwerdeführerin hat die förmliche Beteiligung am Verfahren nicht beantragt.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 81 FamFG, die Entscheidung über den Beschwerdewert aus §§ 61, 36 Abs. 3 GNotKG.