Rechtsprechung / Landgericht Frankfurt am Main
Landgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 05.11.2019 – 2-06 O 451/19
ECLI:DE:LGFFM:2019:1105.2.06O451.19.00
Tenor
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung
bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,- € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,
a)…der … und/oder der 2…, die in
Anlage AS 1
wiedergegeben sind, und/oder
b) das nachfolgende eingeblendete Logo
und/oder
c) das Bild des … wie nachfolgend abgebildet
zu verwenden, sofern dies im Rahmen einer in … abschließbaren Sportwette geschieht, wie in Anlage AS 1 abgebildet.
Die Kosten des Eilverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.