Rechtsprechung / Landgericht GieBen

Landgericht GieBen Urteil vom 21.05.2021 – 6 O 13/21

ECLI:DE:LGGIESS:2021:0521.6O13.21.00

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, es, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle der Beklagten zu 3) zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, geschäftlich handelnd die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten unter der wort- oder inhaltsgleichen Bezeichnung „Gutachter-vor-Ort" anzubieten und/oder zu bewerben, wenn für die Erstellung der Kfz-Schadensgutachten ein Gutachter und/oder Sachverständiger zur Schadensbesichtigung und -dokumentation nicht anwesend ist.

Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, jeweils eigenständig zu unterlassen, geschäftlich handelnd

a)

die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten, bei welchen für die Schadensbesichtigung und -dokumentation ein Gutachter und/oder Sachverständiger nicht anwesend ist, wort- oder inhaltsgleich mit der Angabe „Ihr (...) rechtssicherer Unfallgutachter" zu bewerben;

und/oder

b)

mit Provisionszahlungen zu werben und solche anzubieten, die als Gegenleistung für die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten mittels Verwendung der App „Gutachter-vor-Ort" versprochen werden, wenn dies mit wort- oder inhaltsgleichen Hinweisen geschieht wie:

„Innerhalb von 20 Minuten* ca. 310 €** für Ihren Kfz-Betrieb"

und/oder

„Circa 310,-€** für 20 Minuten* Aufwand"

und/oder

„Nach Zahlungseingang wird das hohe Honorar zwischen Ihnen und uns zu gleichen Teilen aufgeteilt (...)"

und/oder

„Mithilfe unserer Gutachter-vor-Ort App erhöhen Sie in nur 20 Minuten* Ihre Marge durch ein Gutachterhonorar

und/oder

„Auftrag absenden und an jedem Gutachten 310 € und mehr verdienen."

und/oder

„Sie erhalten 50 % des Kfz-Gutachterhonorars. Im Schnitt sind es 310,- €** pro Auftrag und mehr. (...)"

und/oder

„(...) und Sie erhalten dazu noch die Hälfte des Gutachter Honorars".

Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 374,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem  zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils 40 % und die Beklagte zu 3) 20 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 45.000 € festgesetzt.