Rechtsprechung / Landgericht GieBen

Landgericht GieBen Beschluss vom 16.02.2022 – 3 O 322/19

ECLI:DE:LGGIESS:2022:0216.3O322.19.00

Tenor

Das Urteil vom 09.02.2022 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:

Statt

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“

muss es richtig heißen:

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“

Gründe

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.