Rechtsprechung / Landgericht Hagen
Landgericht Hagen Urteil vom 23.05.2008 – 8 O 215/06
ECLI:DE:LGHA:2008:0523.8O215.06.00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe.
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(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)