Rechtsprechung / Landgericht Hagen

Landgericht Hagen Beschluss vom 19.06.2018 – 9 O 204/16

ECLI:DE:LGHA:2018:0619.9O204.16.01

Tenor

Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 19.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass  die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.

1

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagenam 19.06.2018durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht O, die Richterin am Landgericht T4 und die Richterin R5 beschlossen:

2

Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 19.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass  die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.

Gründe

4

Der Tenor des Urteils ist offensichtlich unvollständig, da eine Entscheidung über den Widerklageantrag zu 1) fehlt, über den ausweislich der Entscheidungsgründe des Urteils aber erkannt wurde.

5

O

T4

R5