Rechtsprechung / Landgericht Hagen
Landgericht Hagen Beschluss vom 19.06.2018 – 9 O 204/16
ECLI:DE:LGHA:2018:0619.9O204.16.01
Tenor
Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 19.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.
hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagenam 19.06.2018durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht O, die Richterin am Landgericht T4 und die Richterin R5 beschlossen:
Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 19.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.
Gründe
Der Tenor des Urteils ist offensichtlich unvollständig, da eine Entscheidung über den Widerklageantrag zu 1) fehlt, über den ausweislich der Entscheidungsgründe des Urteils aber erkannt wurde.
O
T4
R5