Rechtsprechung / Landgericht Hamburg
Landgericht Hamburg Beschluss vom 28.06.2016 – 324 O 375/16
Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
untersagt,
das Abbild der Antragstellerin wie folgt:
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen wie geschehen unter
https://www. f..com/.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 8.000,00 € festgesetzt.