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Landgericht Hamburg Beschluss vom 14.08.2023 – 324 O 298/23

ECLI:DE:LGHH:2023:0814.324O298.23.00

Orientierungssatz

Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt einen Mindestbestand an Beweistatsachen voraus. Dieses ist vorliegend nicht der Fall, da der eidesstattlichen Versicherung der Zeugin zu entnehmen ist, dass diese sich an das Geschehen zwischen dem Betreten des Zimmers mit den drei Bandmitgliedern und dem späteren Aufwachen auf dem Boden nicht erinnern kann. Weitere Beweistatsachen, die den Verdacht gegen den Antragsteller tragen könnten, liegen nicht vor.(Rn.10)

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Intendanten der Antragsgegnerin,

untersagt,

durch nachfolgend wiedergegebene Darstellungen den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe im Februar 1996 eine Frau, die die Antragsgegnerin mit „S. H.“ benennt, vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen an dieser Frau ohne ihre Einwilligung vorgenommen

- Mutmaßliche sexuelle Übergriffe

Neue Vorwürfe gegen R.“

- „... Nun schildern zwei weitere Frauen im Gespräch mit N. und ‚S. Z.‘ mutmaßliche sexuelle Übergriffe ...“

- „Seit Ende Mai stehen Vorwürfe gegen T. L. im Raum, den Sänger der Band R.. So sollen etwa Frauen gezielt für Sex mit L. rekrutiert worden seien. In einzelnen Fällen seien sexuelle Handlungen nicht ausdrücklich einvernehmlich abgelaufen.“

- „... Diese Frauen schildern eigene Erlebnisse und lassen vermuten, dass sexualisierte Grenzverletzungen mutmaßlich schon weitaus früher passiert sein könnten als bislang bekannt.“

- „Neben J. S. hat sich eine weitere Frau gemeldet, die von einem mutmaßlichen Übergriff aus den Anfangsjahren der Band erzählt. Die damals 22-jährige S. H., auch ihr Name ist geändert, erinnert sich an ein Konzert in G. im Februar 1996, anderthalb Jahre vor dem kommerziellen Durchbruch der Band.

Damals habe sie R. nach dem Konzert in deren Hotel begleitet und dort mit mehreren Personen, darunter L., F. und Schlagzeuger C. S. in einem Hotelpool und anschließend in einem Hotelzimmer getrunken und gefeiert. Sie habe dann, berichtet H. heute, das Bewusstsein verloren und sei am nächsten Morgen nackt auf dem Fußboden aufgewacht. Neben ihr, so erinnert sie sich, habe F. gelegen.

H. sagt, ihr Unterleib habe sich an diesem Morgen ‚wie zerfetzt‘ angefühlt. ‚Ich habe vorher Sex gehabt in meinem Leben und habe auch danach Sex gehabt in meinem Leben. Solche Schmerzen hatte ich vorher nie und nachher nie‘, sagt sie. Ihr Unterleib habe noch viele Tage danach weh getan. Was genau in der Nacht passierte, weiß sie nicht. Genauso wenig weiß sie, wer für die Schmerzen verantwortlich sei. Theoretisch könnte es jeder gewesen sein.

H. erinnert sich, sie habe nicht aufstehen können, so schlecht sei es ihr gegangen. Auf dem Heimweg habe sie es kaum in die Straßenbahn geschafft. Einen Filmriss habe sie außer an diesem Abend noch nie gehabt. ‚Ich mache Unsinn, wenn ich getrunken habe, aber ich erinnere mich an allen Unsinn.‘

H. habe damals überlegt, zur Polizei zu gehen, es dann aber nicht getan. ‚Ich dachte damals, dass mir das ohnehin keiner geglaubt hätte, im Februar 1996.‘ Später habe H. jedoch einem engen Freund und ihrer Schwester von ihren Eindrücken erzählt. Sowohl H., als auch der Freund und die Schwester haben ihre Aussagen gegenüber N. und S. zur Vorlage bei Gericht an Eides statt versichert.

H. sagt, sie habe danach lange geschwiegen. Bis L. Anfang März 2020 das Gedicht ‚W. D. s.‘ veröffentlichte. Sie habe nicht fassen können, dass L. öffentlich über die Vergewaltigung einer betäubten Frau schreibt. Sie habe daher einen Brief an den K.-Verlag formuliert, der damals den Gedichtband von L. herausgebracht hatte. Den Brief habe sie nicht abgeschickt. Ein PDF des Entwurfes, das sie den Metadaten zufolge Mitte März 2020 anfertigte liegt N. und S. jedoch vor.

Im April 2020 habe sie dann wegen einer Rezension des Gedichtes dem Rundfunksender S. geschrieben, sie wolle Erlebnisse schildern. Die Nachricht liegt N. und S. vor. H. sagt, sie habe nie eine Antwort erhalten. Der S. bestätigt den Empfang der Nachricht auf Anfrage und bedauert, ihr nie geantwortet zu haben.

Später, so sagt H., habe sie zudem die Opferschutzorganisation Weißer Ring angesprochen. Der Weiße Ring bestätigt, dass sich H. Mitte April 2020 zweimal für eine Beratung an die Organisation gewandt habe, um über einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff zu sprechen. Die Fall-Dokumentation hat der Weiße Ring auf Wunsch von H. mit N. und S. geteilt.“

- „Sollten die Vorfälle aus den Jahren 1996 und 2002 sich so zugetragen haben, könnten sie auch für aktuelle Ermittlungen noch strafrechtlich relevant sein. Keine der beiden Frauen hat bislang Anzeige erstattet. Damals, in einer Zeit, in der die gesellschaftliche Rolle von Frauen noch eine andere gewesen sei, wäre ihnen ohnehin nicht geglaubt ... worden, sagen sie heute.“

wenn dies geschieht wie in dem über www.t..de verbreiteten Artikel vom 17.07.2023 mit der Überschrift „Neue Vorwürfe gegen R.“ und aus Anlage Ast 4 ersichtlich.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.

Gründe

1

I. Die Kammer hat bei der Entscheidung, dass im vorliegenden Fall ein dringender Fall im Sinne des § 937 Abs. 2 ZPO vorliegt und daher auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden kann, von dem den Fachgerichten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zustehenden weiten Wertungsspielraum Gebrauch gemacht und dabei - insbesondere im Hinblick auf die durch die nach wie vor abrufbare Berichterstattung andauernde Rechtsverletzung - auch das Gebot des effektiven Rechtsschutzes sowie die hinreichende Zügigkeit der Verfahrensführung durch die Antragstellerseite berücksichtigt.

2

II. Dem Antragsteller steht der aus dem Tenor ersichtliche Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG zu. Die angegriffene Berichterstattung verletzt den Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

3

Die Kammer geht davon aus, dass die Berichterstattung den Verdacht erweckt, dass der Antragsteller die in dem Artikel als „S. H.“ bezeichnete Frau vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen an ihr ohne ihre Einwilligung vorgenommen habe. Dies ergibt sich insbesondere aus den Formulierungen im Artikel,

4

- dass es „Neue Vorwürfe gegen R.“ gebe,

5

- dass „[s]eit Ende Mai Vorwürfe gegen T. L. im Raum, den Sänger der Band R. [stehen]“ und sich nun „weitere Frauen bei N. und S. gemeldet [haben]. Diese Frauen schildern eigene Erlebnisse und lassen vermuten, dass sexualisierte Grenzverletzungen mutmaßlich schon weitaus früher passiert sein könnten als bislang bekannt“,

6

- dass eine als „S. H.“ bezeichnete Frau im Februar 1996 nach einem Konzert mit „L., F. und Schlagzeuger C. S.“ in einem Hotelpool und anschließend in einem Hotelzimmer getrunken und gefeiert haben soll, sie dann „das Bewusstsein verloren [habe] und am nächsten Morgen nackt auf dem Fußboden aufgewacht [sei]“ und sich ihr Unterleib an diesem Morgen „wie zerfetzt“ angefühlt habe,

7

- dass die Frau nicht wisse, wer für ihre Schmerzen verantwortliche sei und es „Theoretisch jeder gewesen sein [könnte]“.

8

Daran, dass aus diesen Äußerungen ein gerade auch gegen den Antragsteller gerichteter Verdacht erweckt wird, ändert sich nicht deswegen etwas, weil die Berichterstattung ausdrücklich offenlässt, was in der Zeit, an die sich die Frau nicht erinnert, genau geschehen sei („Was genau in der Nacht passierte, weiß sie nicht. Genauso wenig weiß sie, wer für die Schmerzen verantwortlich sei. Theoretisch könnte es jeder gewesen sein.“). Dass ein Geschehen nicht als feststehend geschildert wird, ist einer Verdachtsberichterstattung gerade wesenseigen. Auch der Umstand, dass der Verdacht in maßgeblicher Weise gegen den Keyboarder „F.“ gerichtet wird (insbesondere durch die Erwähnung, dass die Frau neben „F.“ liegend aufgewacht sei, und dass es in der Unterüberschrift heißt, dass „im Fokus ein weiteres Mitglied der Band“ stehe), lässt den Verdacht gegen die zwei weiteren Bandmitglieder, nämlich gegen den Antragsteller und den Schlagzeuger S., mit denen die als „S. H.“ bezeichnete Frau ebenfalls gefeiert haben solle, nicht entfallen.

9

Aus den vorgenannten Gründen geht die Kammer unter Berücksichtigung der erforderlichen Abgrenzung zwischen einer auf tatsächliche Umstände bezogenen Verdachtsäußerung und einer als Meinungsäußerungen einzustufenden Vermutung vom Vorliegen einer Verdachtsäußerung aus.

10

Diese Verdachtsberichterstattung stellt sich als Ergebnis der Abwägung zwischen dem fraglos erheblichen Berichterstattungsinteresse und dem Persönlichkeitsrecht des Antragstellers, insbesondere im Hinblick auf den Verdacht einer gravierenden Tat, als unzulässig dar. Es fehlt bereits an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen. Der eidesstattlichen Versicherung der Frau G. (Anlage AG 3), bei der es sich um die in dem Artikel als „S. H.“ bezeichneten Frau handelt, ist zu entnehmen, dass sie sich an das Geschehen zwischen dem Betreten des Zimmers mit den drei Bandmitgliedern und dem späteren Aufwachen auf dem Boden nicht erinnere. Weitere Beweistatsachen, die den Verdacht tragen könnten, dass gerade der Antragsteller - und nicht eine andere Person - einen sexuellen Übergriff gegen die Frau verübt haben könnte, liegen nicht vor.

11

Die Nebenentscheidungen folgen aus § 91 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG.

12

Neue Vorwürfe gegen R

13

Stand: 17.07.2023 06:00 Uhr

14

Begleitet von Protesten gibt R... derzeit Konzerte in B.... Nun schildern zwei weitere Frauen im Gespräch mit N... und "S... Z..." mutmaßliche sexuelle Übergriffe - im Fokus ein weiteres Mitglied der Band.

15

Seit Ende Mai stehen Vorwürfe gegen T... L... im Raum, den Sänger der Band R.... So sollen etwa Frauen gezielt für Sex mit L... rekrutiert worden sein. In einzelnen Fällen seien sexuelle Handlungen nicht ausdrücklich einvernehmlich abgelaufen. Anfang Juni hatten N... und "S... Z..." erstmals darüber berichtet. Seit einigen Wochen ermittelt die Staatsanwaltschaft B.... Es gilt die Unschuldsvermutung.

16

Nun ist R... zurück in Deutschland, am Dienstag wird die Band ihr letztes von insgesamt drei Konzerten im ausverkauften B... Olympiastadion spielen. Während die Musiker in den vergangenen Wochen vieles dafür getan haben, die Vorwürfe abzumoderieren, abzumahnen, klein zu reden, haben sich weitere Frauen bei N... und SZ gemeldet. Diese Frauen schildern eigene Erlebnisse und lassen vermuten, dass sexualisierte Grenzverletzungen mutmaßlich schon weitaus früher passiert sein könnten als bislang bekannt.

17

Einladung ins Landhaus

18

Eine der mutmaßlich Betroffenen ist J... S.... Sie heißt eigentlich anders. Die Reporter trafen sie vor etwa zwei Wochen in einem Land in Südeuropa. Dort erzählte die Frau von ihren Erinnerungen - von Erfahrungen, die mehr als 20 Jahre zurück liegen sollen, von denen sie aber sagt, dass diese bis heute ihr Leben prägen.

19

J... S... erzählte, sie sei gerade 17 Jahre alt geworden, da habe sie L... das erste Mal persönlich getroffen, bei einer Autogrammstunde zu dessen damals erschienenem Buch "M...", im Dezember 2002. Anschließend sei sie mit Bekannten in eine Bar im B... P... B... gegangen. L... sei mit R... - Keyboarder C... F... L... dazu gekommen. R... war zu der Zeit bereits berühmt, die beiden Musiker internationale Stars. Später, so erinnert es S... heute, habe L... sie gefragt, ob sie nicht noch mit in F... Landhaus in B... kommen wolle, ohne ihre Bekannten.

20

Warum eine 17-Jährige mit zwei deutlich älteren Männern mitfahre, fragten die Reporter bei ihrem Besuch. Sie sei damals "absolut verknallt gewesen" in T... L.... Außerdem habe sie sich sicher gefühlt, weil sie doch mit zwei Weltstars unterwegs gewesen sei. Sie hätte damals zunächst gesagt, sie sei 22 Jahre alt, dann aber, bei der Ankunft im Haus, habe sie ihr richtiges Alter genannt.

21

Dort hätten ihr L... und F... viel Bier und Schnaps gegeben und wohl auch selbst getrunken. Später habe sie das Gefühl gehabt, dass ihr Mund extrem trocken geworden sei. Die Wände, so beschreibt sie es heute, hätten gewirkt, als bewegten sie sich auf sie zu. L... sei irgendwann zum Schlafen verschwunden. Sie selbst habe sich stark berauscht in einem anderen Zimmer im oberen Stockwerk ins Bett gelegt.

22

"Ich habe es geschehen lassen"

23

F... habe sich dann neben sie gelegt. Sie sei nicht in der Verfassung gewesen, den Keyboarder davon abzuhalten. Sie habe sich lediglich wegdrehen können. F..., so erinnert sie sich, habe sie dann zurückgedreht und mit ihr Sex gehabt. Sie habe den Sex nicht gewollt, habe aber auch nicht nein gesagt, sich nicht gewehrt und einfach so dagelegen.

24

"Ich habe es geschehen lassen. Ich war wie off, abgetrennt von mir selbst", sagt S... heute. F... habe merken können, dass sie nicht präsent gewesen sei. "Ich war mindestens super betrunken und er wusste es, weil er die ganze Zeit dabei war. Ich war einfach nicht mehr bei Sinnen."

25

In mehreren langen Gesprächen mit N... und SZ schildert S..., dass sie bis heute unter den für sie traumatischen Erfahrungen mit F... leide. Sie sei auch deshalb jahrelang in Therapie gewesen.

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Versicherungen an Eides statt

27

J... S... hat ihre Aussage zur Vorlage bei Gericht an Eides statt versichert. Bei einer Falschaussage droht eine Gefängnisstrafe. Neben ihr haben mehrere weitere Personen an Eides statt versichert, dass S... von ihren Eindrücken in den Tagen, Monaten und Jahren nach dem mutmaßlichen Übergriff erzählt habe. Darunter sind Familienangehörige sowie ehemalige Arbeitskolleginnen und Freundinnen. Zudem stützen Tagebuchaufzeichnungen, fast zehn Jahre alte Unterlagen ihrer Therapeutin sowie Fotos von der Autogrammstunde die Schilderungen der Frau.

28

Die Unterlagen zeichnen ein konsistentes Bild ihrer Erinnerungen dieser Nacht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zum ganzen Bild gehört auch, dass S... Faszination für L... trotz des mutmaßlichen Übergriffs fortbestand. Darum habe sie sich in den Monaten danach mit dem R...-Frontmann erneut getroffen und eine kurze, einvernehmliche Affäre gehabt.

29

Provozieren mit Grenzüberschreitungen

30

F... ließ die Vorwürfe über seine Anwälte zurückweisen. Es ginge zudem um seine Intimsphäre und handele sich um unzureichend belegte Tatsachen. R... - Frontmann L..., gegen den die B... Staatsanwaltschaft derzeit wegen mutmaßlicher Sexualdelikte ermittelt, ließ konkrete Fragen inhaltlich unbeantwortet.

31

Die Band und manche ihrer Mitglieder provozieren schon viele Jahre mit ... Grenzüberschreitungen. Das ist für Fans Teil der Faszination R.... Sexualität ist häufig Thema in Texten der Band, aber auch in Publikationen außerhalb der Kunst, in Interviews etwa.

32

In einem mit der "M... A... Zeitung" sagte F... 2016, "betrunken waren mir die Konsequenzen, die Sex hat, egal." Und: "Alkohol ist nur in Maßen gut. Du hast keine Kontrolle." Heute, so hat F... es immer wieder öffentlich gesagt, trinke er keinen Alkohol mehr.

33

Starke Schmerzen im Unterleib

34

Neben J... S... hat sich eine weitere Frau gemeldet, die von einem mutmaßlichen Übergriff aus den Anfangsjahren der Band erzählt. Die damals 22-jährige S... H... - auch ihr Name ist geändert - erinnert sich an ein Konzert in G... im Februar 1996, anderthalb Jahre vor dem kommerziellen Durchbruch der Band.

35

Damals habe sie R... nach dem Konzert in deren Hotel begleitet und dort mit mehreren Personen, darunter L..., F... und Schlagzeuger C... S... in einem Hotelpool und anschließend in einem Hotelzimmer getrunken und gefeiert. Sie habe dann, berichtet H... heute, das Bewusstsein verloren und sei am nächsten Morgen nackt auf dem Fußboden aufgewacht. Neben ihr, so erinnert sie sich, habe F... gelegen.

36

H,,, sagt, ihr Unterleib habe sich an diesem Morgen "wie zerfetzt" angefühlt. "Ich habe vorher Sex gehabt in meinem Leben und habe auch danach Sex gehabt in meinem Leben. Solche Schmerzen hatte ich vorher nie und nachher nie", sagt sie. Ihr Unterleib habe noch viele Tage danach weh getan. Was genau in der Nacht passierte, weiß sie nicht. Genauso wenig weiß sie, wer für die Schmerzen verantwortlich sei. Theoretisch könnte es jeder gewesen sein.

37

Freund und Schwester bestätigen Aussage

38

H... erinnert sich, sie habe nicht aufstehen können, so schlecht sei es ihr gegangen. Auf dem Heimweg habe sie es kaum in die Straßenbahn geschafft. Einen Filmriss habe sie außer an diesem Abend noch nie gehabt. "Ich mache Unsinn, wenn ich getrunken habe, aber ich erinnere mich an allen Unsinn."

39

H... habe damals überlegt, zur Polizei zu gehen, es dann aber nicht getan. "Ich dachte damals, dass mir das ohnehin keiner geglaubt hätte, im Februar 1996." Später habe H... jedoch einem engen Freund und ihrer Schwester von ihren Eindrücken erzählt. Sowohl H... als auch der Freund und die Schwester haben ihre Aussagen gegenüber N... und SZ zur Vorlage bei Gericht an Eides statt versichert.

40

H... sagt, sie habe danach lange geschwiegen. Bis L... Anfang März 2020 das Gedicht "W... D... s..." veröffentlichte. Sie habe nicht fassen können, dass L... öffentlich über die Vergewaltigung einer betäubten Frau schreibt. Sie habe daher einen Brief an den K...-Verlag formuliert, der damals den Gedichtband von L... herausgebracht hatte. Den Brief habe sie nicht abgeschickt. Ein PDF des Entwurfes, das sie den Metadaten zufolge Mitte März 2020 anfertigte, liegt N... und SZ vor.

41

Beratung bei Opferschutzorganisation

42

Im April 2020 habe sie dann wegen einer Rezension des Gedichts dem Rundfunksender SWR geschrieben, sie wolle Erlebnisse schildern. Die Nachricht liegt N... und SZ vor. H... sagt, sie habe nie eine Antwort erhalten. Der SWR bestätigt den Empfang der Nachricht auf Anfrage und bedauert, ihr nie geantwortet zu haben.

43

Später, so sagt H... habe sie zudem die Opferschutzorganisation Weißer Ring angesprochen. Der Weiße Ring bestätigt, dass sich H... Mitte April 2020 zweimal für eine Beratung an die Organisation gewandt habe, um über einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff zu sprechen. Die Fall-Dokumentation hat der Weiße Ring auf Wunsch von H... mit N... und SZ geteilt.

44

F... und S... ließen die Vorwürfe über ihre Anwälte zurückweisen. Es ginge zudem um ihre Intimsphäre und es handele sich um unzureichend belegte Tatsachen. R...-Frontmann L... ließ konkrete Fragen auch zu diesem Fall inhaltlich unbeantwortet.

45

Keine Anzeige erstattet

46

Sollten die Vorfälle aus den Jahren 1996 und 2002 sich so zugetragen haben, könnten sie auch für aktuelle Ermittlungen noch strafrechtlich relevant sein. Keine der beiden Frauen hat bislang Anzeige erstattet. Damals, in einer Zeit, in der die gesellschaftliche Rolle von Frauen noch eine andere gewesen sei, wäre ihnen ohnehin nicht geglaubt worden, sagen sie heute.

47

Die Diskussionen um R... hatten Ende Mai begonnen, als die Nordirin S... L... öffentlich den Vorwurf erhob, am Rande eines R...-Konzertes im litauischen V... unter Drogen gesetzt worden zu sein. Dies wies die Band als unwahr zurück. Ein Ermittlungsverfahren in Litauen wurde inzwischen eingestellt. In den sozialen Medien hatten sich zahlreiche Frauen mit L... solidarisiert und ähnliche Erfahrungen geschildert. Gleichzeitig gab es eine massive Kampagne von Frauen, die sich hinter R... stellten.