Rechtsprechung / Landgericht Hannover
Landgericht Hannover Beschluss vom 20.07.2023 – 7 S 66/22
In dem Rechtsstreit
...
- Beklagte und Berufungsklägerin -
Prozessbevollmächtigter:
...
gegen
...
- Klägerin und Berufungsbeklagte -
Prozessbevollmächtigte:
...
hat das Landgericht Hannover - 7. Zivilkammer - durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht ..., die Richterin am Landgericht ... und die Richterin am Landgericht ... am 20.07.2023 beschlossen:
Tenor
Das Urteil vom 15.02.2023 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt ergänzt:
Statt
1.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.11.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Springe aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin und Berufungsbeklagte.
3.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.020,00 € festgesetzt.
muss es richtig heißen:
1.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.11.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Springe aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin und Berufungsbeklagte.
3.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.020,00 € festgesetzt.
4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
Die Ergänzung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen einer offensichtlichen Unvollständigkeit.
Hinweis:
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