Rechtsprechung / Landgericht Itzehoe
Landgericht Itzehoe Beschluss vom 23.02.2009 – 11 S 37/08
ECLI:DE:LGITZEH:2009:0223.11S37.08.0A
Tenor
Die Berufung der Kläger vom 25.11.2008 gegen das Urteil des Amtsgerichts Niebüll vom 28.10.2008 wird aus den Gründen des Hinweisbeschlusses der Kammer vom 20.01.2009 zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern zur Last ( § 97 I ZPO ).
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 2000,00 Euro.