Rechtsprechung / Landgericht Köln
Landgericht Köln Beschluss vom 20.07.2007 – 84 O 36/07
ECLI:DE:LGK:2007:0720.84O36.07.00
Tenor
trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens, nachdem er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen hat.
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Die Beschlussverfügung der Kammer vom 16. März 2007 ist wirkungslos.