Rechtsprechung / Landgericht Köln

Landgericht Köln Beschluss vom 20.12.2007 – 24 O 343/06

ECLI:DE:LGK:2007:1220.24O343.06.00

Tenor

Wird gemäß § 319 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 22.11.2007 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3 heißen muss:

„Am 13.6.2004 kam es zu einem Brand des Parkhauses.“

1

Und nicht:

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„Am 14.6.2004 kam es zu einem Brand des Parkhauses.“