Rechtsprechung / Landgericht Köln
Landgericht Köln Urteil vom 19.11.2008 – 10 S 366/07
ECLI:DE:LGK:2008:1119.10S366.07.00
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.09.2007 – 123 C 204/07 - wird auf seine Kosten zurückgewisen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand und Entscheidungsgründe
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Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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Die Kammer folgt den Gründen des angefochtenen Urteils, auf die Bezug genommen wird und verweist auf ihre aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage ersichtlichen ergänzenden Hinweise.
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Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
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Wert der Berufung: 2.594,91 €.