Rechtsprechung / Landgericht Köln

Landgericht Köln Beschluss vom 05.05.2011 – 20 O 234/10

ECLI:DE:LGK:2011:0505.20O234.10.00

Tenor

Der Tatbestand des Urteils der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.03.2011 wird gemäß § 319 ZPO wegen eines offenbaren Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3, 2. Absatz, des Urteils der letzte Satz richtig lautet:

"Die Klägerin hatte auf Bitten ihres Mannes den Flugplan von Bremen nach F aufgegeben und hierbei ihren Ehemann als verantwortlichen Piloten (PIC) angegeben".

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"Die Klägerin hatte auf Bitten ihres Mannes den Flugplan von Bremen nach F aufgegeben und hierbei ihren Ehemann als verantwortlichen Piloten (PIC) angegeben".