Rechtsprechung / Landgericht Köln
Landgericht Köln Beschluss vom 15.04.2014 – 25 O 387/08
ECLI:DE:LGK:2014:0415.25O387.08.00
Tenor
Der Tenor des Teilanerkenntis- und Schlussurteils der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.04.2014 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass
er wie folgt lautet:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
1. an den Kläger zu 1) aufgrund der fehlerhaften Behandlung in der Zeit vom 20.3.2004 bis 13.4.2004 ein Schmerzensgeld in Höhe von 450.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 19.4.2005 bis zum 9.2.2012, abzüglich der durch die Provinzial Versicherung gezahlten Schmerzensgeldbeträge in Höhe von 100.000,- € am 11.5.2005, in Höhe von 150.000 € am 6.4.2010 und in Höhe weiterer 200.000,- € am 9.2.2012 zu zahlen;
2. an den Kläger zu 1) eine Schmerzensgeldrente in Höhe von monatlich 550,- € ab dem 1.4.2013 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.5.2013 zu zahlen, abzüglich der seit dem 1.4.2013 jeweils gezahlten monatlichen Beträge in Höhe von 550,- € durch die Provinzialversicherung und in Anrechnung der weiteren von der Provinzial jeweils gezahlten monatlichen Schmerzensgeldrente.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger zu 1) dem Grunde nach sämtliche bereits entstandenen Schäden und zukünftige materielle und immaterielle Schäden, die durch die ärztliche Behandlung in der Zeit vom 20.3.2004 bis zum 13.4.2004 verursacht wurden, zu ersetzen, soweit kein Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte vorliegt oder von der Provinzialversicherung bereits ausgeglichen sind.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 25% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75%.
6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Gründe
Versehentlich wurden im genannten Urteil die Worte:
"Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,"
gelöscht.