Rechtsprechung / Landgericht Köln

Landgericht Köln Beschluss vom 15.01.2025 – 31 O 125/23

ECLI:DE:LGK:2025:0115.31O125.23.00

Tenor

gegen

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte

wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:

1

1.       Die Gerichtskosten trägt die Klägerin.

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2.       Im Übrigen tragen die Parteien die ihnen entstandenen Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs jeweils selbst.

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3.       Die Beklagten erklären hiermit ihre Einwilligung in die Rückgabe der

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Sicherheit in Höhe von EUR 19.800 an die Klägerin (Aktenzeichen der Zentralen Zahlstelle Justiz N01, Aktenzeichen der

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Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Köln 81 HL 92/24).

6

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 150.000,00 EUR festgesetzt.

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Der Termin am 17.04.2025 wird aufgehoben.

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Köln, 15.01.2025

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31. Zivilkammer