Rechtsprechung / Landgericht Köln

Landgericht Köln Versäumnisurteil vom 16.01.2025 – 14 O 333/24

ECLI:DE:LGK:2025:0116.14O333.24.00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, mittels einer DNS-Sperre die folgenden Domains des gegenwärtig Y. genannten Internetdienstes zur Nutzung durch ihre Kunden zu sperren:

entfernt

entfernt

entfernt

entfernt

entfernt

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

1

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

2

Der Streitwert wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt.