Rechtsprechung / Landgericht Kassel

Landgericht Kassel Beschluss vom 04.03.2020 – 1 S 15/20

ECLI:DE:LGKASSE:2020:0304.1S15.20.00

Verfahrensgang

vorgehend AG Kassel, 6. Januar 2020, 424 C 2015/18, Urteil

Tenor

Die Berufung des Klägers vom 17.01.2020 gegen das am 06.01.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kassel (Aktenzeichen 424 C 2015/18) wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Berufung des Klägers vom 17.01.2020 ist unzulässig. Die Berufung ist nicht in der gesetzlichen Form eingelegt worden. Die Berufung ist nicht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt worden. Vor den Landgerichten oder dem Oberlandesgericht müssen sich die Parteien durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). Hierauf ist der Kläger mit Verfügung vom 21.01.2020 bereits hingewiesen worden.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

Die Festsetzung des Streitwertes erfolgt gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO.