Rechtsprechung / Landgericht Landshut
Landgericht Landshut Beschluss vom 02.04.2025 – J KLs 411 Js 40502/23
Tenor
1. Die Revision des Angeklagten T. K. A. gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 06.11.2024 wird als unzulässig verworfen.
2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
Gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 06.11.2024 hat der Angeklagte T. K. A. am ...2024, bei Gericht eingegangen am 19.03.2025, Revision eingelegt.