Rechtsprechung / Landgericht München II

Landgericht München II Berichtigungsbeschluss vom 06.02.2026 – 30 O 12245/24

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts München I – 30. Zivilkammer – vom 10.07.2025 wird in den Entscheidungsgründen nach Anhörung der Parteien von Amts wegen wie folgt berichtigt:

- im ersten Satz der Entscheidungsgründe muss es heißen „überwiegend“ statt „vollumfänglich“,

- direkt unter Ziffer I der Entscheidungsgründe, unmittelbar vor Ziffer 1, muss es heißen „in Höhe  von 6.973,56 Euro“ anstelle von „in Höhe von 7.223,46 Euro“.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.