Rechtsprechung / Landgericht München II
Landgericht München II Berichtigungsbeschluss vom 06.02.2026 – 30 O 12245/24
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts München I – 30. Zivilkammer – vom 10.07.2025 wird in den Entscheidungsgründen nach Anhörung der Parteien von Amts wegen wie folgt berichtigt:
- im ersten Satz der Entscheidungsgründe muss es heißen „überwiegend“ statt „vollumfänglich“,
- direkt unter Ziffer I der Entscheidungsgründe, unmittelbar vor Ziffer 1, muss es heißen „in Höhe von 6.973,56 Euro“ anstelle von „in Höhe von 7.223,46 Euro“.
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.