Rechtsprechung / Landgericht Münster

Landgericht Münster Beschluss vom 12.04.2018 – 20 KLs-44 Js 60/16-9/18

ECLI:DE:LGMS:2018:0412.20KLS44JS60.16.9.00

Tenor

wird der Tenor des Urteils der Kammer vom 19.02.2018

hinsichtlich des Schuldspruchs

betreffend die Angeklagten B1 und S1

dahingehend berichtigt, dass

die Angeklagten B1 und S1 jeweils des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 63 Fällen sowie der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig sind.

Gründe

2

Der verkündete Tenor war offensichtlich unrichtig. Die ursprüngliche Angabe von 58 Taten beruhte auf einer versehentlichen Übernahme der Anzahl der Taten aus dem Schuldspruch betreffend den Angeklagten H1. Tatsächlich erfolgte die Verurteilung insoweit wegen der angeklagten 63 Taten. Diese waren bis zum Ende Gegenstand des Verfahrens und auch Gegenstand der Beratung.