Rechtsprechung / Landgericht Magdeburg

Landgericht Magdeburg Anerkenntnisurteil vom 17.03.2010 – 7 O 2274/09

ECLI:DE:LGMAGDE:2010:0317.7O2274.09.0A

Tenor

1.) Die Beklagten werden verurteilt, werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerinnen 3.000,00 € zu zahlen.

2.) Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen ¼ und die Beklagten als Gesamtschuldner ¾. Die Reisekosten zum Termin am 17.03.2010 trägt jede Seite selbst.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.