Rechtsprechung / Landgericht Memmingen
Landgericht Memmingen Berichtigungsbeschluss vom 08.11.2022 – 22 O 844/22
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts Memmingen - 2. Zivilkammer - vom 03.11.2022 wird Auf Seite 2, dritter Absatz, im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Die Beklagte entwickelte ein Update für die Motorsteuerung zur Verbesserung der Abgasreinigung, welches vom Kraftfahrtbundesamt am 25.2.2021 freigegeben wurde, woraufhin die Beklagte einen freiwilligen Rückruf veranlasste.
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.