Rechtsprechung / Landgericht Traunstein

Landgericht Traunstein Berichtigungsbeschluss vom 12.06.2024 – 5 O 2441/23

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Traunstein – 5. Zivilkammer – vom 24.05.2024 wird im Tatbestand S. 2, 8. Absatz wie folgt berichtigt:

„Die Beklagte erließ nach positiver Stellungnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Allgemeinverfügung vom 18.02.2019 ein zweimonatiges Verbot zur Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufsoptionen („Leerverkaufsverbot“) gemäß Art. 20 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 236/2012 (EU-LVVO) für … Aktien.“

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.